Werder, dass bedeutet so viel wie „Insel“ oder „Landstrich zwischen Fluss und See“.
Werder liegt nahe dem Ostrand einer relativ ausgedehnten flachwelligen Grundmoräneninsel, die wie
ein Werder aus den rings umgebenden, mehr oder weniger breiten und zur Zeit des Frankfurter Stadi-
ums angelegten Schmelzwassertälern herausragt. Das südliche Randtal wird vom Landwehrgraben
durchflossen, der die Südgrenze der Gemeindeflur bildet. Auf der Grundmoräneninsel konzentriert
sich die nur von einigen kleinen Waldinseln unterbrochene Feldflur auf Sand- , an lehmigen Sand-
und verbreitet lehmigen Sandböden . Die zum Teil vermoorten, zum Teil von grundwassernahen San-
den erfüllten Schmelzwassertäler tragen größtenteils Grünland.
Das 7 km westlich von Neuruppin gelegenen Dorfs Werder befindet sich aber durchaus nicht auf einer
Insel. Wie also kam es zu diesem Namen? –Bei dem Ortsnamen (1362 Arnoldus de Werder) kann
Namensübertragung nicht ausgeschlossen werden. Als im 12. Jahrhundert die Deutschen kolonisierend
in das seit etwa dem 7. Jahrhundert von Slawen bewohnte Gebiet vordrangen, kamen viele Neusiedler
aus der Altmark. Dort finden wir noch heute auf verhältnismäßig engem Raum die Dörfer Werder,
Gottberg, Garz, Storbeck, Walsleben, Bertikow und andere. In Erinnerung an ihre Heimat gaben die
Kolonisten ihrer neuen Heimstatt die alten vertrauten Namen. Dass Werder eine rein deutsche Sied-
lung ist und nicht an der Stelle eines ehemaligen slawischen Dorfes entstand, geht aus der Hufeneintei-
lung in 41 flämische Hufen, darunter 2 Pfarrhufen, hervor.
Der als Straßendorf angelegte Ort wird urkundlich erstmalig in dem auf Befehl der Grafen von
Lindow 1491 aufgestellten Landregister erwähnt. Damals werden dort schon die von Fratz und die von
Kulen (oder Kühlen)als begütert angeführt. Später erscheinen die von Alim in Werder als gräfliche
Lehnsvasallen. 1491 lag der Hof bereits wüst.
Die größte Verwüstung dieses Ortes brachte aber der Dreißigjährige Krieg. Wie das benach-
barte Walsleben, wurde auch Werder beim Abzug der Soldateska des Grafen Gallas im Jahre
1638 fast ganz in Asche gelegt. Das Dorf lag im 16. und 17. Jahrhundert „wüste und öde“.
Die Kirche blieb aber erhalten, wir wissen, dass 1700 Caspar Henning von Fratz dem mit
Stroh gedeckten „Kirchlichen“ wohnte. Auf den bald darauf erloschenen Fratz folgte die Hu-
genottenfamilie Gauvain.
An dem Guts Dorf Werder besaßen im 15. Jahrhundert 2 und im 16./17. Jahrhundert 5 adlige Gutsbe-
sitzer Anteile. Außer dem Lehnschulzen mit 4 Hufen wohnten 11 Zweihüfner im Dorf, 1540 waren es
18 und 5 Kossäten.
4 Jahre nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges lagen alle 19 Bauernhöfe und 4 Kossätenhöfe
wüst. Als 1687 noch immer Höfe unbewohnt waren, nutzten die 3 verbliebenen Rittergutsbesitzer die
für sie günstige Gelegenheit, deren Land einzuziehen. Seitdem gab es bis ins 19. jahrhundert nur noch
15 Hüfner und 1 Kossäten. Ende des 18. Jahrhunderts regelte ein Urbarium neben den wirtschaftlich-
sozialen Verhältnissen im Dorf vor allem die Beziehungen der Bewohner zur Herrschaft, die jetzt al-
len Gutsbesitz in ihre Hand gebracht hatte. Nur ein Einhüfner war als einziger Eigentümer seines Ho-
fes. Von den restlichen 14 Lassbauern unterstanden der Schulze und 5 Zweihüfner der Gutsbesitzerin
in Werder selbst sowie 5 weitere Zweihufenbauern und ein Kossäte dem Gutsherrn zu Caterbow; 2
Zweihüfner zählten zu den Untertanen der Grafen zu Schwerin in Walsleben.
Die Untertanen durften nach der Ableistung des Untertaneneides nicht ohne Einwilligung der Herr-
schaft ihren Hof verlassen, andernfalls die betreffenden Familien von jeder Obrigkeit zurückgebracht
werden konnten bei Verlust des Anspruchs auf den verlassenen Hof.
Zur Führung einer Zweihufenwirtschaft durften außer dem Bauern und seiner Frau noch ein Knecht,
ein Junge, der pflügen konnte, eine Magd und ein halberwachsenes Mädchen beschäftigt werden. Die in diesem Rahmen nicht im Hof zu beschäftigenden erwachsenen Kinder mussten sich der Herrschaft
zu einem dreijährigen Zwangsdienst zur Verfügung stellen. Wollte ein solcher Knecht vor Ablauf
seines Dienstes heiraten und ausscheiden, dann musste er Ersatz stellen und 10 Taler für den Loskauf
zahlen; eine Magd hatte 5 Taler aufzubringen.
Die zu leistenden Dienste und Verpflichtungen für die Herrschaft umfassten Spann- und Handdienste
zur Bestellung des Gutsackers, zur Ernte und für Fuhren nach außerhalb, Hof- und Hausdienste, Ab-
gaben von Naturalien und Reparaturdienste. Die Herrschaft konnte zeitlich nach Gutdünken ihre Un-
tertanen zur Arbeit einsetzen, ohne auf den Arbeitsablauf in den Bauernwirtschaften Rücksicht neh-
men zu müssen. Da die Werderaner Bauern nicht alle Bedingungen widerspruchslos hinnahmen,
mussten Änderungen im Urbarium vorgenommen werden, die das Kammergericht in Berlin 1786 be-
stätigte.
So wie die Menschen kommen und gehen, so verändert sich auch das Gesicht eines Dorfes.
Aber noch heute finden wir in Werder ein zweistöckiges Bauernhaus mit fränkischer Hofanlage. Das
Wohnhaus steht um die Tiefe eines Vorgartens von der Straße ab und kehrt dieser den Giebel zu. Sein
Obergeschoss ist an der am Hofe belegenen Langseite etwa 60 cm übergekragt, ebenso der gegenüber-
liegende lange Stall. Im Hintergrunde des Hofes liegt die Scheune. Die Wohnhäuser waren bis in die
neuste Zeit mit Rohr gedeckt. An der Straße enthalten sie im Erdgeschoss zwei Wohnstuben, dahinter
einen Vorplatz mit dem Gang und der Küche, dann folgte nach einer weiteren Stube noch der Pferde-
stall, der durch die ganze Breite des Hauses geht. Eine solche Anordnung bietet das wiedergegebene
Haus des Gärtners Karl Krüger.
Im Vierseitdorf Nr. 25 mit einem eingeschossigen, sechsachsigen Wohnhaus und seinem zweistöcki-
gen Fachwerkstall mit Dachüberstand trugen 1975 die stattliche quergegliederte Fachwerksscheune
und die eingeschossige Stallscheune noch Rohrdächer. Das ehemalige Herrenhaus, ein zweistöckiges,
neunachsiges Fachwerkgebäude, zeigte im Putz Pilasterschmuck; seine Entstehung um 1800 wurde
durch das Vollwalmdach unterstrichen. Zum Gutshof gehörten eingeschossige und meist verputzte
Arbeiterhäuser.
..............u.s.w. und hier alls