Viele aktuelle Begriffe und Erklärungen im Lexikon
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GefahrgutklassenKlasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe oder Stoffgemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, wodurch in der Umgebung Zerstörungen entstehen können. Klasse 2 Gase Gase sind Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 3bar haben oder bei 20°C und 1013mbar Druck vollständig gasförmig sind. Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die Stoffe dieser Klasse enthalten, die bei 20°C und 1013mbar flüssig sind, bei 50°C maximal 3bar Dampfdruck haben und bei 20°C und 1013mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 61°C haben. Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Klasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Reaktion mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Klasse 5.1 Brandfördernde Stoffe Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1. Klasse 5.2 Organische Peroxyde Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxyde zuzuordnen, die mehr als 1% Aktivsauerstoff und mehr als 1% Wasserstoffperoxyd oder mehr als 0,5% Aktivsauerstoff und mehr als 7% Wasserstoffperoxyd enthalten. Klasse 6.1 Giftige Stoffe Der Begriff der Klasse 6.1 umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können. Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Klasse 7 Radioaktive Stoffe Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7. Klasse 8 Ätzende Stoffe Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, angreifen. Des weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. Klasse 9 Andere gefährliche Stoffe Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. |